© Claudina Baron-Turbanisch

Freizeiten

30. Mai - 02. Juni 2024 - Landesjugendcamp in Verden

Quelle: https://www.ejh.de/aktivitaeten/lajucamp
Bald geht es los! Das größte, nicht-kommerzielle, Festival der Evangelischen Jugend in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Hier kannst Du Dich zum Landesjugendcamp 2024 anmelden:
https://www.formulare-e.de/f/anmeldung_lajucamp24_ne-wu

Teilnahmebedingungen Landesjugendcamp

Teilnahmebedingungen Landesjugendcamp 2024

 Mit den folgend genannten Bestimmungen bin ich einverstanden und ich melde mein Kind zum Landesjugendcamp 2024 an.
 Bei Fragen zum Anmeldeformular oder Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich gerne an das Büro des Kirchenkreisjugenddienstes, über welches alle Anmeldungen laufen: Karin Poschke, E-Mail: kjd.neustadt-wunstorf@evlka.de 

Durch diese Anmeldung und die Überweisung des Teilnahmebeitrags (55 €) kommt der Teilnahmevertrag zustande. 
Nach Abschluss der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Rechnung über den Teilnahmebeitrag.
 
 Bei einem Rücktritt bis zum 10.05.2024 erhalten Sie den vollständigen Betrag zurückerstattet . Bei einem Rücktritt ab dem 11.05.2024 werden wir den Teilnahmebeitrag einbehalten.

Wir können den Teilnahmebeitrag nicht anteilig erstatten, wenn Teilnehmende Leistungen, die wir im Rahmen der Maßnahme angeboten haben, aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommen haben.
 
 Persönlichkeitsrechte & Datenschutz 
 
Während der Maßnahme werden eventuell Foto-, Video- oder Tonaufnahmen aufgezeichnet. Mit einer nichtkommerziellen Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen erkläre ich mich einverstanden. Für die Organisation der Maßnahme speichern wir elektronisch Daten. Diese werden nicht kommerziell genutzt. Um öffentliche Zuschüsse zu bekommen und den Teilnahmebeitrag niedrig zu halten, müssen wir einige Daten an öffentliche Stellen und Zuschussgeber weitergeben. Wir kalkulieren unsere Maßnahmen sorgfältig und ohne Gewinnabsicht. Sollten nach der Schlussabrechnung der Maßnahme unerwartet Überschüsse entstanden sein, verwenden wir diese für weitere Maßnahmen. 

Schlussbestimmungen 

Sollte es zu einem Schaden kommen, der uns zuzurechnen ist und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde, begrenzen wir die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, auf den dreifachen Teilnahmebeitrag. Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließen wir aus und weisen auf die Möglichkeiten einer Reisegepäckversicherung hin. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Maßnahme müssen binnen eines Monats nach Maßnahmenende geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche verjähren ein Jahr nach Maßnahmenende. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Reisevertragsgesetz in der Fassung der §§ 651a ff. BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.

Formular Einverständniserklärung Sorgeberechtigte

Hier können Sie die Einverständniserklärung für Freizeitmaßnahmen herunterladen

Formular Einverständniserklärung Sorgeberechtigte.pdf (422 KB)

Quelle: Beate Degener

Quelle: Beate Degener

Quelle: Louisa Stölting
Quelle: Louisa Stölting